Samstag, 19. Mai 2012    17:31:10

Förderprogramm und Richtlinien für den Erwerb von Altbauten in der Gemeinde Kastl

Was wird gefördert:

Kauf eines mindestens 50 Jahre alten Altbaus in der Gemeinde Kastl.

Der Kauf muss durch Kaufvertrag nachgewiesen werden

Wer bekommt die Förderung:

Alleinstehende und Ehepaare und deren Kinder bis zum 16. Lebensjahr, sowie Kinder, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Bezug des Objekts in den Haushalt einziehen. Alle Personen, welche das Förderprogramm in Anspruch nehmen, müssen mindestens acht Jahre ihren Hauptwohnsitz im geförderten Objekt nehmen.

Wie hoch ist die Förderung

Für jede Person mit Förderanspruch wird ein Betrag von 1.500 Euro ausbezahlt. 

Höchstförderung:

Die Höchstförderung beträgt 9.000 Euro je Objekt.

Was wird nicht gefördert:

Nicht gefördert wird der Verkauf von Eltern an Kinder und Schwiegerkinder.

Wann wird ausbezahlt:

Die Förderung wird nach Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Objekt und Erfüllung der sonstigen Fördervoraussetzungen zur Hälfte ausbezahlt. Die zweite Hälfte des Förderbetrages wird nach acht Jahren ausbezahlt. <h4"></h4">Wie bekomme ich die Förderung

Auf schriftlichen Antrag bei der Gemeinde Kastl vor oder innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Objekts.

Wer entscheidet über den Antrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kastl

Ab wann gilt das Förderprogramm:

Ab 1. Januar 2010 und wird zunächst befristet auf drei Jahre. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch

Wo erhalten Sie Informationen:

Beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath und auf der Homepage der Gemeinde Kastl: www.kastl-kem.de

 

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