Gartenabfälle & Grünschnitt
Für Gartenbesitzer und Gartenbesitzerinnen bietet die Gemeinde Kastl an, Gartenabfälle und Grünschnitt in der Deponie Kastl abzuliefern.
Die Deponie hat Samstags von 10:00h bis 12:00h geöffnet.
Bitte beachten Sie:
Gartenabfälle, wie Baum- und Strauchschnitt oder Rasen- und Heckenschnitt gehören nicht an Waldrändern oder im Wald, an Grabenböschungen, auf Brachflächen oder einfach in die freie Landschaft !!
Die Bezeichnung „Schubkarrentäter“ ist in diesem Fall angebracht, da die Grünabfallentsorgung in der freien Landschaft bei näherer Betrachtung kein Kavaliersdelikt darstellt.
bedenken Sie:
…Sie entsorgen ihre Gartenabfälle illegal, da sie gegen die Abfallgestze, gegen Abfallrecht, Landschaftsrecht und Wasserrecht und bei der Entsorgung an Waldrändern oder im Wald auch gegen Forstrecht verstoßen.
…schädigen die Natur, da Grünabfälle in der Natur wildlebende Pflanzen verdrängen, den Boden überdüngen und fremdländische Pflanzen, wie Herkulesstaude (Riesenbärenklau), Japanischen Staudenknöterich und Indisches Springkraut in die Natur einbringen können.
…verunstalten das Landschaftsbild
…belasten über die Abfallgebühren die Allgemeinheit mit zusätzlichen Kosten, da die illegal entsorgten Grünabfälle eingesammelt und zur Verwertung gegeben werden müssen.
Nutzen Sie daher das Angebot der Gemeinde Kastl.




