Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Weiden d. OPf. gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 16.05.2023 bis 23.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus in Kemnath, Stadtplatz 38, 95478 Kemnath, EG, Zimmer-Nr. EG 08, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung, bis 30.05.2023, schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus in Kemnath, Stadtplatz 38, 95478 Kemnath, EG, Zimmer-Nr. EG 08, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.