Voraussetzung für eine mögliche Berufung zum ehrenamtlichen Richter sind ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Das Ehrenamt kann nur ausüben, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Landkreis Tirschenreuth hat. Die Sitzungen des Verwaltungsgerichtes finden in Regensburg statt.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die wegen eines Richterspruchs oder einer Anklage keine öffentlichen Ämter innehaben dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Gleiches gilt für Personen, die nicht das entsprechende Wahlrecht besitzen oder sich in finanzieller Schuldensituation befinden.
Nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können darüber hinaus Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der Bundes- oder einer Landesregierung, Richter, aktive Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte sowie Notare und Personen, die mit fremden Rechtsangelegenheiten betraut sind, beispielsweise Steuerberater.
Kontakt: Wer sich auf die Liste setzen lassen möchte, kann auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-tir.de das entsprechende Formular sowie die Verfassungstreueerklärung ausfüllen und ans Landratsamt senden oder sich an Lena Schedl (09631/88219 oder lena.schedl@tirschenreuth.de) wenden.